Was wir fördern

Liebe Antragssteller,

die Stiftung der Volksbank Bruchsal-Bretten weist in ihrer Satzung einen sehr weit gefassten Förderzweck auf, um möglichst viele Projekte und Vorhaben unterstützen zu können - um Gutes zu tun.

Primär konzentriert sich die Stiftung derzeit auf die Bereiche BILDUNG, KUNST und KULTUR.

Grundlage für die Vergabe von Spenden bilden die eingereichten Förderanträge. Mindestens einmal im Jahr beschließt der Stiftungsvorstand anhand der eingegangenen Anträge über die Vergabe der Zuwendungen. Dabei werden die Begründungen der Anträge einer äußerst detaillierten Prüfung unterzogen. So werden vor allem Projekte mit gemeinnütziger Ausrichtung ausgewählt, die nachhaltig wirken und in Zusammenhang mit Bildung, Kunst und Kultur stehen.

Haben auch Sie ein Projekt entwickelt, das unseren Förderkriterien und unserem Stiftungszweck entspricht? Dann reichen Sie den ausgefüllten Förderantrag mit Kurzbeschreibung des Projektes und Angabe des zeitlichen und finanziellen Einsatzes bei unserer Stiftung ein.

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Förderanträge prüfen und bewerten können.

Anforderungen an die Vergabe von Spendengeldern

Folgende Anforderungen stellt die Stiftung der Volksbank Bruchsal-Bretten an die Vergabe von Spendengeldern:

Anforderungen an das zu fördernde Projekt

  • Das zu fördernde Projekt entspricht dem Stiftungszweck der Stiftung der Volksbank Bruchsal-Bretten rund um die oben genannten Förderschwerpunkte und wirkt nachhaltig in der Region.
  • Die Förderung erfolgt in der Regel einmalig, eine kontinuierliche Unterstützung ist nicht möglich.
  • Die mit einer Förderung verbundenen Spendengelder dürfen nicht für laufende Betriebskosten oder für Honorarkosten eingesetzt werden.
  • Die Stiftung der Volksbank Bruchsal-Bretten übernimmt grundsätzlich eine Co-Finanzierung von Projekten, daher muss der Antragssteller vor Auszahlung der Spende nachweisen, dass das Projekt vollständig finanziert ist und umgesetzt wird.


Anforderungen an den Antragssteller

  • Der Antragssteller ist als gemeinnützige Institution oder Verein in der Region organisiert und berechtigt, eine gültige Spendenbescheinigung auszustellen.
  • Der Antragssteller reicht der Stiftung der Volksbank Bruchsal-Bretten zusammen mit dem Förderantrag einen Nachweis diesbezüglich ein (Gemeinnützigkeitserklärung & Freistellungsbescheid).
  • Die Antragsstellung erfolgt durch Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrags bei der Stiftung der Volksbank Bruchsal-Bretten.